Steuerentlastung durch Familienbonus Plus

Es ist erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2019 möglich, den Familienbonus Plus geltend zu machen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Absetzbetrag in Höhe von EUR 1.500 pro Jahr und pro Kind. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt er EUR 500. Voraussetzung dafür ist, dass Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Um den Familienbonus Plus geltend zu

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Elektronische Zustellung ab 2020

Für Unternehmer besteht ab 1.1.2020 die Verpflichtung, behördliche Schriftstücke elektronisch entgegenzunehmen. Hierfür ist es notwendig, auf dem Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Unter „Mein Postkorb“ können Sie dann die eingegangenen behördlichen Schriftstücke einsehen. Als Kleinunternehmer ist es möglich, sich von dieser Regelung auf Antrag befreien zu lassen.

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