Es ist erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2019 möglich, den Familienbonus Plus geltend zu machen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Absetzbetrag in Höhe von EUR 1.500 pro Jahr und pro Kind. Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt er EUR 500. Voraussetzung dafür ist, dass Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Um den Familienbonus Plus geltend zu machen, muss dieser entweder in der laufenden Lohnverrechnung bereits berücksichtigt werden oder man kann diesen auch in der Arbeitnehmerveranlagung für 2019 rückwirkend beantragen.