Elektronische Zustellung ab 2020

Für Unternehmer besteht ab 1.1.2020 die Verpflichtung, behördliche Schriftstücke elektronisch entgegenzunehmen. Hierfür ist es notwendig, auf dem Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Unter „Mein Postkorb“ können Sie dann die eingegangenen behördlichen Schriftstücke einsehen. Als Kleinunternehmer ist es möglich, sich von dieser Regelung auf Antrag befreien zu lassen.

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