Liebe Interessenten steuerlicher Änderungen,
Wie Sie vermutlich bereits wissen, habe ich – nach neun Jahren als Angestellte in Großkanzleien – zu Beginn dieses Jahres den Entschluss gefasst, meine Tätigkeit als Steuerberaterin nunmehr ausschließlich auf selbständiger Basis durchzuführen. Die erfreulich hohe Anzahl an Kontaktaufnahmen und Neuklienten in den vergangenen Monaten hat mich in meiner Entscheidung sehr bestärkt und ermutigt.
In letzter Zeit hat sich aber auch auf steuerlichem Gebiet wieder einiges getan. Von Kryptowährungen über Umsatzsteuersenkung bei bestimmten Tourismusbetrieben bis hin zur Einführung des Familienbonus sind einige Änderungen geplant bzw. bereits in Umsetzung. Damit Sie auch sicher nichts verpassen, was Sie eventuell betreffen könnte, habe ich die wichtigsten Punkte aus den letzten Monaten nachfolgende für Sie zusammengefasst.
Automatische Veranlagung:
Bitte beachten Sie, dass falls Sie von der automatischen Veranlagung betroffen sind, der Bescheid insofern unvollständig ist, als er nur die automatische Datenübermittlung im Zusammenhang mit Kirchensteuer und Spenden beinhaltet (Sonderausgaben). Es gibt jedoch auch noch sehr viele weitere Absetzmöglichkeiten (Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen), die NICHT automatisch vom Finanzamt berücksichtigt werden.
Besteuerung von Kryptowährungen:
Zur Frage, ob es zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang mit Kryptowährungen kommt, ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob diese zinstragend veranlagt werden oder nicht. Nur bei einer zinstragenden Veranlagung von Kryptowährungen liegen im Falle der Veräußerung Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
Wegfall der Mietvertragsgebühr:
Es wurde Ende letzten Jahres beschlossen, dass Mietverträge im Zusammenhang mit Wohnraum nunmehr von der Vergebührung gemäß Gebührengesetz befreit sind. Das betrifft alle Mietverträge, die nach dem 10. November 2017 abgeschlossen wurden. Auf bestehende Mietverträge hat dies allerdings keine Auswirkung.
Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus:
Ab 1. November 2018 soll der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 13 % auf zukünftig 10 % gesenkt werden. Von dieser Senkung betroffen sind neben kurzfristigen Vermietungen auch Campingumsätze. Grund für die neue Entlastung ist, den österreichischen Tourismus samt seiner Betriebe im Zusammenhang mit Beherbergungen zu stärken.
Beschränkung der Hauptwohnsitzbefreiung:
Die Befreiung von der Immobilienertragsteuer beim Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim) wurde auf einen „angemessenen“ Grundstücksteil beschränkt. Soweit also die mitverkaufte Grundstücksfläche insgesamt 1000 m2 übersteigt, ist der übersteigende Teil in Zukunft steuerpflichtig.
Einführung des Familienbonus:
Es ist vorgesehen, dass Familien ab 2019 einen Familienbonus in Form eines Absetzbetrages in Höhe von EUR 1.500 pro Kind und Jahr erhalten sollen. Anspruch soll für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bestehen, für Studierende ist ein reduzierter Familienbonus von EUR 500 Euro vorgesehen. Der Familienbonus wird den bisherigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzen.
Sollten Sie Fragen zu den angeführten Änderungen oder anderen steuerlichen Themen haben, so können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren. Bei der Umsetzung einer steueroptimalen Lösung, die speziell auf Ihren Sachverhalt zugeschnitten ist, bin ich Ihnen sehr gerne behilflich. Eine Erstberatung ist kostenlos möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Steuerberatung Hackl